Aufgaben des Fördervereins bezüglichdes Traditionsobjektes Wolfsschänke

(1) Der Förderverein übernimmt und renoviert das in § 1 Abs. 1 genannte Objekt.
Er ist verpflichtet ab dem Jahr 2018 (1. Betriebsjahr), das Objekt in folgendem Umfang zu öffnen/zu betreiben:
a. Durchführung von mindestens 4 öffentlichen Veranstaltungen pro Betriebsjahr
b. Das Objekt wird im ersten Betriebsjahr an mindestens 20 frei wählbaren Tagen geöffnet und ab dem zweiten Betriebsjahr an mindestens 30 Sonntagen sowie an 30 frei wählbaren weiteren Tagen.
(2) Der Förderverein verpflichtet sich das in § 1 Abs. 1 genannte Objekt in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu erhalten und alle Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.
(3) Die bauliche Instandhaltung des Objektes wird vom Förderverein übernommen. Die Instandsetzungspflicht verbleibt bis zur in § 7 genannten Höhe bei der Stadt. Alle weiteren Instandsetzungsarbeiten werden vom Verein übernommen und sind in Absprache mit der Stadt auszuführen. Sollten die finanziellen Mittel des Fördervereins zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen oder größere Instandsetzungsarbeiten (z.B. Dacheindeckungen) erforderlich werden, setzt sich der Förderverein umgehend nach Bekanntwerden, mit der Stadt in Verbindung um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
(4) Die Sicherung des Gebäudes gegen Witterungseinflüsse obliegt dem Förderverein.
(5) Die Unterhaltung und Pflege der im Lageplan gekennzeichneten Außenanlagen obliegt dem Förderverein.
(6) Darüber hinaus gelten die nachfolgend aufgeführten Aufgaben des Fördervereins als vereinbart:
a. Kooperation mit der Stadt Wolfhagen
b. Dokumentation von Nebenkosten und Nutzungsentgelten
c. Reservierungen der Räume durch Nutzer (Vereine / Privatleute) vornehmen
d. Durchführung von Kleinreparaturen, Ersatz von defekten Leuchtmitteln
e. Erstellung und Veröffentlichung einer Broschüre (z. B. Flyer), die die Nutzungsmöglichkeiten leicht verständlich erläutert
f. Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichtes über die durchgeführten Veranstaltungen und Öffnungstage sowie eine aussagekräftige Einnahme-/Überschussrechnung incl. der Verwendung der Überschüsse. Der Rechenschaftsbericht ist im Folgejahr, spätestens jedoch bis zum 31.03 eines jeden Jahres, der Stadt Wolfhagen vorzulegen.

Maßnahmen
Der Förderverein übernimmt das Objekt aktuell im nicht renovierten Zustand. Für die Vornahme der jetzt fälligen Instandsetzungs-und Instandhaltungsarbeiten durch den Verein sowie Schönheitsreparaturen stellt die Stadt einen Betrag von 30.000,00 € für das Jahr 2017 zur Verfügung. Für die zwei Folgejahre jeweils von 15.000,00 €. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Objekt, auf dieser Grundlage als renoviert gilt. Vor der Ausführung der Maßnahmen stimmt sich der Verein mit der Stadt ab. Die Auszahlung der Mittel erfolgt Zug um Zug nach Baufortschritt.