Zweck und Ziel des Fördervereins

(1) Der Zweck des Vereins ist die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht mittels regelmäßigen Durchführens eines öffentlichen Veranstaltungsangebotes und der Überlassung der Räumlichkeiten an Nutzer, welche den Erhalt des Traditionsobjektes, die geologische Besonderheit des einzigartigen Standorts oder kulturgeschichtliche Einordnung unterstützen.